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   BVerfG, 31.01.1994 - 1 BvR 1465/93   

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https://dejure.org/1994,5199
BVerfG, 31.01.1994 - 1 BvR 1465/93 (https://dejure.org/1994,5199)
BVerfG, Entscheidung vom 31.01.1994 - 1 BvR 1465/93 (https://dejure.org/1994,5199)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Januar 1994 - 1 BvR 1465/93 (https://dejure.org/1994,5199)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Eigenbedarfskündigung; Wohnbedarf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lebensplanung des Eigentümers - Räumungsverfahren - Eigenbedarfskündigung - Angemessenes Wohnen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 994
  • WM 1994, 559
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 31.01.1994 - 1 BvR 1465/93
    Wenn die Gerichte über eine auf Eigenbedarf gestützte Kündigung zu urteilen haben, müssen sie die Entscheidung des Eigentümers über seinen Wohnbedarf grundsätzlich achten (vgl. BVerfGE 79, 292, 305 = BVerfG, HdM Nr. 14).

    Die Gerichte dürfen aber den Wunsch des Eigentümers, die vermietete Wohnung wieder für sich zu erlangen, daraufhin nachprüfen, ob dieser Wunsch ernsthaft verfolgt und von vernünftigen und nachvollziehbaren Gründen getragen wird oder ob er im Gegenteil mißbräuchlich ist, etwa weil der Vermieter einen überhöhten Wohnbedarf geltend macht (vgl. BVerfGE 79, 292, 305 = BVerfG, HdM Nr. 14).

    Die Gerichte haben zwar den Wunsch des Eigentümers, die vermietete Wohnung wieder für sich zu erlangen, unter anderem daraufhin nachzuprüfen, ob dieser Wunsch deshalb mißbräuchlich ist, weil eine andere im Eigentum des Vermieters stehende Wohnung frei wird oder frei geworden ist und ernsthaft in Betracht kommt, den geltend gemachten Nutzungswunsch dort ohne wesentliche Abstriche zu befriedigen (vgl. BVerfGE 79, 292, 307 = BVerfG, HdM Nr. 14; ferner BVerfGE 83, 82 = BVerfG, HdM Nr. 24).

  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus BVerfG, 31.01.1994 - 1 BvR 1465/93
    Die Gerichte haben zwar den Wunsch des Eigentümers, die vermietete Wohnung wieder für sich zu erlangen, unter anderem daraufhin nachzuprüfen, ob dieser Wunsch deshalb mißbräuchlich ist, weil eine andere im Eigentum des Vermieters stehende Wohnung frei wird oder frei geworden ist und ernsthaft in Betracht kommt, den geltend gemachten Nutzungswunsch dort ohne wesentliche Abstriche zu befriedigen (vgl. BVerfGE 79, 292, 307 = BVerfG, HdM Nr. 14; ferner BVerfGE 83, 82 = BVerfG, HdM Nr. 24).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83

    Eigenbedarf I

    Auszug aus BVerfG, 31.01.1994 - 1 BvR 1465/93
    Es ist nicht Sache des Gerichts, den geltend gemachten Wohnbedarf daraufhin zu überprüfen, ob er aus Gründen der Wohnraumbewirtschaftung gerechtfertigt ist, etwa weil der Vermieter und seine Angehörigen bisher unzureichend untergebracht sind (vgl. BVerfGE 68, 361, 374 = BVerfG, HdM Nr. 3).
  • BGH, 22.05.2019 - VIII ZR 180/18

    Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung; sogenannte Sozialklausel in §§ 574 ff.

    aa) Das Tatbestandsmerkmal des Benötigens erfordert nicht, dass der Vermieter oder einer der in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB genannten Angehörigen auf die Nutzung der Wohnung angewiesen ist (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsbeschluss [RE] vom 20. Januar 1988 - VIII ARZ 4/87, aaO; BVerfGE 68, 361, 374; BVerfG, NJW 1994, 309, 310; 1994, 994 f.).

    Zur Wahrung berechtigter Belange des Mieters dürfen die Gerichte allerdings den Eigennutzungswunsch des Vermieters darauf überprüfen, ob er ernsthaft verfolgt wird, ob er von vernünftigen und nachvollziehbaren Gründen getragen ist oder ob er rechtsmissbräuchlich ist (BVerfG, NJW 1994, 994 f.; WuM 2002, 21 f.; NJW 2014, 2417 Rn. 28; NJW 1993, 1637 f.; NJW 1994, 309 f.; Senatsurteile vom 4. März 2015 - VIII ZR 166/14, aaO Rn. 15; vom 15. März 2017 - VIII ZR 270/15, NJW 2017, 1474 Rn. 19).

    Dem Grundrecht auf Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) kommt daneben regelmäßig keine selbständige Bedeutung zu, so dass diese Belange im Falle der Eigenbedarfskündigung einer Mietwohnung von der Eigentumsgarantie mitumfasst werden (BVerfG, NJW 1994, 994).

  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 45/16

    Kündigung einer Mietwohnung zwecks Nutzung als Büroraum durch den Ehegatten des

    Gibt es gleichwohl Überschneidungen, verdrängt das jeweils sachnähere Grundrecht regelmäßig das nur mittelbar betroffene weitere Grundrecht (BVerfGE 84, 133, 157; 102, 26, 40; 126, 112, 136; vgl. auch BVerfG, NJW 1994, 994).

    Auch diesem Grundrecht kommt aber neben der Eigentumsgarantie regelmäßig keine selbständige Bedeutung zu (vgl. BVerfG, NJW 1994, 994 [zum Fall der Eigenbedarfskündigung]).

  • BGH, 04.03.2015 - VIII ZR 166/14

    Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete: Prüfungsgrenzen für die Gerichte bei der

    Die Gerichte dürfen den Eigennutzungswunsch des Vermieters daraufhin nachprüfen, ob dieser Wunsch ernsthaft verfolgt wird, ob er von vernünftigen und nachvollziehbaren Gründen getragen ist (Senatsbeschluss [Rechtsentscheid] vom 20. Januar 1988 - VIII ARZ 4/87, BGHZ 103, 91, 100; BVerfG, WuM 2002, 21 f. mwN) oder ob er missbräuchlich ist, etwa weil der geltend gemachte Wohnbedarf weit überhöht ist, die Wohnung die Nutzungswünsche des Vermieters überhaupt nicht erfüllen kann oder der Wohnbedarf in einer anderen (frei gewordenen) Wohnung des Vermieters ohne wesentliche Abstriche befriedigt werden kann (BVerfG, NJW 1994, 309, 310; NJW 1993, 1637, 1638; NJW 1994, 994 f.; NJW 1995, 1480, 1481).
  • BGH, 11.12.2019 - VIII ZR 144/19

    Widerspruch des Wohnraummieters gegen eine Eigenbedarfskündigung: Erforderliche

    Dem Grundrecht auf Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) kommt daneben regelmäßig keine selbständige Bedeutung zu, so dass diese Belange im Falle der Eigenbedarfskündigung einer Mietwohnung von der Eigentumsgarantie mitumfasst werden (BVerfG, NJW 1994, 994).
  • BGH, 23.08.2016 - VIII ZR 178/15

    Gehörsverletzung: Wahrunterstellung nur eines unwesentlichen Teils des

    Ausnahmsweise ist eine (berechtigte) Eigenbedarfskündigung aber dann rechtsmissbräuchlich, wenn dem Vermieter eine vergleichbare andere Wohnung zur Verfügung steht, in der er seinen Wohnbedarf ohne wesentliche Abstriche befriedigen kann (Senatsurteil vom 4. März 2015 - VIII ZR 166/14, BGHZ 204, 216 Rn. 15; BVerfG, NJW 1994, 309, 310; NJW 1993, 1637, 1638; NJW 1994, 994 f.; NJW 1995, 1480, 1481).
  • AG München, 12.01.2021 - 473 C 11647/20

    Die Unterbringung eines Au Pair in der nahegelegenen Wohnung rechtfertigt hier

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Wunsch des Vermieters, ein Au-pair zur Kinderbetreuung in seinen Haushalt aufzunehmen, grundsätzlich vernünftig und nachvollziehbar ist (BVerfG, NJW 1994, 994).
  • VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 153/13

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Abweisung einer auf eine

    Soweit das von der Beschwerdeführerin ferner geltend gemachte Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 8 Abs. 1 Satz 1 VvB und der Schutz der Familie aus Art. 12 VvB berührt sein können, treten diese Bestimmungen hinter Art. 23 Abs. 1 Satz 1 VvB zurück (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 18. Oktober 1993, a. a. O., juris Rn. 23, und 31. Januar 1994 - 1 BvR 1465/93 -, juris Rn. 10).
  • AG München, 09.06.2021 - 453 C 3432/21

    Die Pflege naher Angehöriger im gleichen Haus rechtfertigt hier die Kündigung

    Das Tatbestandsmerkmal des Benötigens erfordert nicht, dass der Vermieter oder einer der in § 573 II Nr. 2 BGB genannten Angehörigen auf die Nutzung der Wohnung angewiesen ist (stRspr; vgl. etwa BGH, BGHZ 103, 91 = NJW 1988, 904; BVerfGE 68, 361 [374] = NJW 1985, 2633; BVerfG, NJW 1994, 309 [310]; NJW 1994, 994).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2019 - 27 U 8/17

    Zahlung und Rückzahlung von Einspeisevergütung nach dem EEG

    Gibt es gleichwohl Überschneidungen, verdrängt das jeweils sachnähere Grundrecht regelmäßig das nur mittelbar betroffene weitere Grundrecht (BVerfGE 84, 133, 157; 102, 26, 40; 126, 112, 136; vgl. auch BVerfG, NJW 1994, 994; s. zum vorgenannten insgesamt BGH, Urteil v. 29.03.2017, VIII ZR 45/16, juris Rn. 31).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 24.04.2014 - 8 C 146/13

    Wohnraummiete: Eigenbedarfskündigung bei Wechsel der Bedarfsperson

    Überprüft werden kann nur, ob die vorgetragenen Gründe des Vermieters nachvollziehbar, das heißt nicht missbräuchlich, sind (etwa BVerfG, NJW 1994, 994).
  • AG Berlin-Schöneberg, 17.10.2022 - 105 C 191/22

    Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung bei allgemeiner Wohnungsmangellage

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